Zusammenfassung
Die Verteilung der öffentlichen Mittel rückt zunehmend in den Fokus des politischen Interesses, laufend werden Gesamtstrategien kooperativer Kulturförderung von Kantonen und ihrer Grossstädte bekannt. Aus Winterthurer Sicht sind diese Modelle hinsichtlich der kostenintensiven, regional prägenden Kulturinfrastruktur interessant. Das städtische Kulturleben wird heute von Kanton und Stadt gefördert, ohne dass eine gesamtstrategische Ausrichtung benennt ist. Es stellt sich die Frage: Lässt sich eine dieser Gesamtstrategien auf den Kanton Zürich übertragen? Welche Perspektiven ergeben sich für den Kanton Zürich und die Stadt Winterthur?
Die Arbeit stellt die heutige Praxis öffentlicher Kulturförderung im Kanton Zürich und der Stadt Winterthur dar und eruiert Bedürfnisse und Handlungsfelder. Durch Fachgespräche und eine Auslegung u. a. rechtlicher Grundlagen der Modelle Kanton Luzern, Thurgau und St. Gallen lassen sich Vergleiche ziehen. Bei der Bewertung ist von besonderem Interesse, wie sich einzelne Massnahmen auf den Kanton Zürich und die Stadt Winterthur auswirken würden und wo Chancen und Hemmnisse bestehen. Es zeigt sich, dass Modelle nicht telquel adaptiert werden können. Gleichwohl lassen sich einzelne Massnahmen zur Umsetzung vorschlagen: Eine Aufgabenentflechtung der behördlichen Instanzen, die kantonsweite Schaffung regionaler Förderplattformen oder in Winterthur eine städtische Kulturstiftung. Diese und weitere empfehlenswerte Massnahmen zur Umsetzung sind hinsichtlich finanzieller, rechtlicher, organisatorischer und personeller Aspekte beschrieben.
Eine evidente Tatsache ist das Fehlen einer rechtlichen Grundlage in der Stadt Winterthur zur Legitimation öffentlicher Kulturförderung. Diese könnte aus städtischer Sicht Fundament für eine politisch indizierte Neustrukturierung der Kulturförderung im Kanton Zürich sein, welche kooperativ-strategisch die Kulturlandschaft in den Städten und Regionen prägt.